Definition Verfassung:
Rechtsdokument, das Rechte und Verbote, die ein (demokratischer) Staat beachtet, festlegt. Dies sind Grundrechte, Gewaltenteilung, Staatsaufbau etc.
Kompetenzen und Rechte des Reichspräsidenten, des Reichstags und des Volkes durch die Weimarer Verfassung:
Reichspräsident:
– Reichsgerichtshof ernennen (Judikative)
– Reichskanzler und Minister ernennen und entlassen
– Oberbefehl über die Reichswehr (Heer)
– unterschreibt die Gesetze
– kann Reichstag auflösen
– kann über Notverordnungen ohne Verfassung regieren (§48)!
Reichstag:
– stellt Beschlüsse für Gesetzgebung fest
– Gesetzesentwürfe, Beratung über Entwürfe, Abstimmungen über Entwürfe
– Verantwortlich dem Kanzler und Präsidenten
Volk:
– Wahlrecht (aktives und passives)
– Politische Gleichberechtigung
– Meinungsfreiheit und weitere Grundrechte
– Beteiligung an Gesetzgebung, z.B. durch Volksabstimmungen
-> GEFAHREN DER WEIMARER VERFASSUNG
Ein Mensch (Reichspräsident) kann eigenmächtig den Reichstag auflösen und mit Notverordnungen regieren (Gefahr der Diktatur!)
Keine 5%-Hürde -> kleine Splittergruppen nehmen an der Gesetzgebung teil
Partikularismus -> viele verschiedene Meinungen werden gleichzeitig vertreten