Jüdisches Leben in Deutschland von 1933 bis 1939:
Diskriminierung, Ausgrenzung, Entrechtung und Vertreibung
Leitfrage: Wie gelang den Nationalsozialisten die Ausgrenzung der jüdischen Mitmenschen?
Die Folgen des „Reichsbürgergesetzes“ für deutsche Juden:
– Aberkennung der Bürgerrechte der jüdischen Bevölkerung
– Trennung von Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerrecht
– Degradierung der jüdischen Minderheit zu Menschen zweiter Klasse
– Juden werden zu Staatsangehörigen ohne Rechte: Grundlage der Rechtlosigkeit der Juden
– Reichsinnenminister wird die weitere Durchführung des Gesetzes übertragen
Konsequenzen des „Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“:
– Verbot von Ehe und Geschlechtsverkehr zwischen „Ariern“ und Juden
– Verhinderung von „Vermischung“ von „arischem Blut“ mit „jüdischem Blut“
– implizierte Vergewaltigungsvorwürfe in §3 und §5
– Klare Trennung und Diskriminierung von „deutschem Volk“ und Juden
– gewünschte Abgrenzung und Verdrängung der Juden aus dem öffentlichen Leben
Charakterisierung des juristischen Kommentars von Hans Globke zu den Gesetzen:
– NS als Vollender der schöpferischen Naturgesetze
– Grundlage ist das Naturgesetz der Ungleichheit der Menschen durch Blut (Rassismus)
– Naturgesetz wird bestimmender Faktor der Lebensgesetze des Einzelnen wie des gesamten Volkes
– Legitimation durch angebliche göttliche Bestimmung
– apologetischer Ansatz: das „Judentum“ sei eine „akute Gefahr“ für das deutsche Volk
=> Scheinwissenschaftliche und religiös-mystische Apologetik bezogen auf sozialdarwinistische Naturgesetze -> erfüllt absolut die Merkmale des Totalitarismus!
Der Artikel wird nächste Woche deutlich erweitert (z.B. mit einer Zeitleiste).