Freiheit ist für uns heute ein Grundwert: Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, die Freiheit, zu wählen und gewählt zu werden. Auch die Römer der Republik waren stolz auf ihre Freiheit, die libertas. Doch was verstanden sie darunter? Wer ihren Freiheitsbegriff mit unserem gleichsetzt, wird schnell in die Irre geführt. Dieser Beitrag erklärt, was libertas in der römischen Republik bedeutete, wie sie geschützt wurde und warum sie am Ende zu einem umkämpften politischen Schlagwort wurde.
Freiheit als Gegenteil von Sklaverei
Die Grundbedeutung von libertas ist einfach: Frei ist, wer kein Sklave ist. Der Gegenbegriff war servitus, die Sklaverei. Ein Sklave war rechtlich eine Sache und dem Willen seines Herrn vollständig ausgeliefert. Wer frei war, gehörte dagegen sich selbst. Wurde ein Sklave freigelassen, setzte man ihm bei einem Ritual eine kegelförmige Filzkappe auf, den pileus. Diese Kappe wurde zum Symbol der Freiheit. Freigelassene (liberti) erhielten das römische Bürgerrecht, blieben ihrem ehemaligen Herrn aber als Patron verpflichtet.
Freiheit war für die Römer eng mit dem Bürgerrecht (civitas) verbunden: Nur ein freier Mensch konnte Bürger sein, und im vollen Sinn frei war nach römischer Auffassung nur der römische Bürger. Wer in Kriegsgefangenschaft geriet oder zum Tode verurteilt wurde, verlor mit seiner Freiheit auch sein Bürgerrecht.
Freiheit als Gegenteil von Königsherrschaft
Politisch bedeutete libertas vor allem: kein König. Nach der römischen Überlieferung wurde der letzte König, Tarquinius Superbus, um 509 v. Chr. von einem Adligen namens Lucius Iunius Brutus vertrieben. Damit begann die Republik, die res publica, die „öffentliche Sache“. Seitdem galt: Ein Volk, das einem Einzelnen unterworfen ist, lebt wie ein Sklave unter seinem Herrn. Frei ist ein Gemeinwesen, in dem niemand über den Gesetzen steht. Der Titel rex (König) blieb in Rom bis zum Ende der Republik ein Schimpfwort.
Die Verfassung der Republik war darauf ausgerichtet, Alleinherrschaft zu verhindern. An der Spitze standen zwei Konsuln, die jeweils nur ein Jahr im Amt blieben und sich gegenseitig blockieren konnten. Auch alle anderen Ämter waren zeitlich begrenzt und mehrfach besetzt (Prinzipien der Annuität und Kollegialität).
Schutzrechte des Bürgers
In den Ständekämpfen zwischen den adligen Patriziern und den nichtadligen Plebejern (ca. 494–287 v. Chr.) setzten die Plebejer Rechte durch, die die Freiheit des einzelnen Bürgers gegenüber der Macht der Beamten schützten:
- Provocatio: Ein Bürger, dem ein Beamter in Rom die Todesstrafe oder die Prügelstrafe androhte, konnte das Volk anrufen. Dieses Recht galt als „Schutzschild der Freiheit“.
- Volkstribunen: Die tribuni plebis waren unverletzlich. Sie konnten Bürgern gegen Übergriffe von Beamten beistehen und mit ihrem Einspruchsrecht (intercessio, „Ich verbiete“ – veto) Amtshandlungen und Beschlüsse blockieren.
- Geschriebenes Recht: Mit dem Zwölftafelgesetz (um 450 v. Chr.) wurde das Recht aufgeschrieben und öffentlich gemacht. Niemand sollte mehr willkürlich nach ungeschriebenem Recht verurteilt werden.
- Stimmrecht: Bürger wählten in den Volksversammlungen die Beamten und stimmten über Gesetze ab (suffragium).
Freiheit ist nicht Gleichheit
Wichtig ist: Römische Freiheit bedeutete nicht, dass alle gleich waren. Das Stimmrecht war nach Vermögen gewichtet – in der wichtigsten Volksversammlung, den Zenturiatskomitien, hatten die Reichen die Mehrheit. Der Senat, in dem die ehemaligen Beamten aus den führenden Familien saßen, bestimmte mit seiner Autorität (auctoritas) die Politik. Viele einfache Bürger waren als Klienten an einen mächtigen Patron gebunden. Frauen, Sklaven und Nichtbürger hatten keinen Anteil an der politischen Freiheit.
Die Römer sahen darin keinen Widerspruch. Frei war man, wenn man nicht der Willkür eines anderen unterworfen war und die Gesetze für alle galten – nicht, wenn jeder gleich viel Einfluss hatte. Der griechische Geschichtsschreiber Polybios bewunderte die römische Mischverfassung gerade deshalb, weil sie monarchische (Konsuln), aristokratische (Senat) und demokratische Elemente (Volksversammlung) verband und so keine Gruppe allein herrschen konnte.
Streit um die Freiheit in der späten Republik
Im 1. Jahrhundert v. Chr. geriet die Republik in eine tiefe Krise. Nun beriefen sich alle Seiten auf die Freiheit – und meinten Unterschiedliches:
- Die Optimaten, die Anhänger der Senatsherrschaft, verstanden unter libertas die Freiheit der Senatoren und der alten Ordnung. Wer zu viel Macht an sich zog oder das Volk gegen den Senat mobilisierte, bedrohte in ihren Augen die Freiheit.
- Die Popularen, Politiker, die sich auf die Volksversammlung stützten, beriefen sich auf die Freiheit des Volkes, das von einer kleinen Gruppe reicher Familien beherrscht werde.
Die britische Historikerin Valentina Arena hat gezeigt, dass dieser Streit um die richtige Deutung der Freiheit ein zentraler Bestandteil der Politik der späten Republik war. Libertas wurde zu einem Kampfbegriff, mit dem man den Gegner als Feind der Freiheit brandmarken konnte.
Besonders deutlich wird das am Beispiel Caesars. Nach seinem Sieg im Bürgerkrieg beschloss der Senat 46 v. Chr., der Göttin Libertas einen Tempel zu errichten, und nannte Caesar einen Befreier. Zwei Jahre später ermordeten ihn Senatoren um Marcus Iunius Brutus – einen Nachfahren des Brutus, der der Überlieferung nach den letzten König vertrieben hatte. Auch sie sahen sich als Befreier. Nach der Tat ließ Brutus Münzen prägen, die den pileus zwischen zwei Dolchen zeigten, mit der Aufschrift „Iden des März“.
Augustus und die „wiederhergestellte“ Freiheit
Auch Caesars Erbe Octavian nutzte das Schlagwort geschickt. In seinem Tatenbericht rühmte er sich, das Gemeinwesen von der Herrschaft einer Partei befreit zu haben. 27 v. Chr. gab er seine außerordentlichen Vollmachten offiziell an Senat und Volk zurück und erhielt dafür den Ehrennamen Augustus. Nach außen blieb die Republik bestehen; tatsächlich lag die Macht nun dauerhaft bei ihm. Der Freiheitsbegriff veränderte sich dadurch: Aus der Freiheit der Bürger von der Herrschaft eines Einzelnen wurde eine vom Kaiser gewährte Freiheit, die vor allem Frieden und Sicherheit bedeutete.
Römische und moderne Freiheit – ein Vergleich
Die römische libertas war vor allem ein Status (frei statt unfrei) und eine Schutzordnung gegen Willkür und Alleinherrschaft. Sie galt nur für Bürger, war mit großer Ungleichheit vereinbar und wurde als Freiheit des Gemeinwesens verstanden. Der moderne Freiheitsbegriff geht dagegen von Menschenrechten aus, die jedem Menschen unabhängig von Stand, Geschlecht oder Herkunft zustehen. Trotzdem hat die römische Republik das politische Denken der Neuzeit stark beeinflusst: Die Gründerväter der USA und die Revolutionäre in Frankreich beriefen sich immer wieder auf die römische Republik als Vorbild freier Bürger.
Hinweis für Lehrkräfte
Für die Oberstufe bietet sich ein Vergleich von Münzbildern an: der Denar des Brutus mit pileus und Dolchen und Münzen des Augustus mit der Legende libertatis p. R. vindex (Schützer der Freiheit des römischen Volkes). So lässt sich zeigen, wie derselbe Begriff von gegensätzlichen Seiten beansprucht wurde. Ein Transfer zur Gegenwart liegt nahe: Welche Gruppen berufen sich heute auf „Freiheit“, und was meinen sie damit?
Aufgaben
- Erläutere die zwei Grundbedeutungen der römischen libertas.
- Erkläre, wie Provocatio und Volkstribunat die Freiheit der Bürger schützten.
- Vergleiche den römischen Freiheitsbegriff mit dem heutigen Verständnis von Freiheit im Grundgesetz.
Quellen
- Enzyklopädie der Weltgeschichte: Römische Republik
- Forum Traiani: Libertas – Antike Personifikation der Freiheit
- Forum Traiani: Römische Libertas – Politisches Instrument
- Freie Universität Berlin (fundiert): libertas
- Sehepunkte: Rezension zu „Libertas and the Practice of Politics in the Late Roman Republic“